Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG), erhaten Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von € 100,00 pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Dieser Zuschuss tritt erst ab dem nächsten Kindergartenjahr in Kraft, auch wenn das Kind vor September das dritte Lebensjahr vollendet.
Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung, ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils € 10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Buchungszeit
Grundbeitrag
Beitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) Brotzeit und Getränke (50 Euro)
4-5 Stunden
184,00 Euro
231,50 Euro
5-6 Stunden
202,00 Euro
249,50 Euro
6-7 Stunden
222,00 Euro
269,50 Euro
7-8 Stunden
244,00 Euro
291,50 Euro
8-9 Stunden
268,00 Euro
315,50 Euro
9 Stunden
293,00 Euro
340,50 Euro
Zusätzlich bei Bedarf Mittagessen:
1x die Woche 15€ pro Monat
2x die Woche 30€ pro Monat
3x die Woche 45€ pro Monat
4x die Woche 60€ pro Monat
5x die Woche 75€ pro Monat
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung, ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils € 10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Buchungszeit
Grundbeitrag
Beitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) Brotzeit und Getränke (40 Euro)
3-4 Stunden
239,00 Euro
276,50 Euro
4-5 Stunden
263,00 Euro
300,50 Euro
5-6 Stunden
290,00 Euro
327,50 Euro
6-7 Stunden
319,00 Euro
356,50 Euro
7-8 Stunden
350,00 Euro
387,50 Euro
8-9 Stunden
386,00 Euro
423,50 Euro
9 Stunden
427,00 Euro
464,50 Euro
Zusätzlich Mittagessen (verpflichtend):
3x die Woche 45€ pro Monat
4x die Woche 60€ pro Monat
5x die Woche 75€ pro Monat
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG), erhaten Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von € 100,00 pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Dieser Zuschuss tritt erst ab dem nächsten Kindergartenjahr in Kraft, auch wenn das Kind vor September das dritte Lebensjahr vollendet.
Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung, ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils € 10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Buchungszeit
Grundbeitrag
Beitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) Brotzeit und Getränke (30 Euro)
4-5 Stunden
248,00 Euro
285,50 Euro
5-6 Stunden
275,00 Euro
312,50 Euro
6-7 Stunden
303,00 Euro
340,50 Euro
7-8 Stunden
340,00 Euro
378,50 Euro
8-9 Stunden
379,00 Euro
416,50 Euro
9 Stunden
420,00 Euro
457,50 Euro
Zusätzlich Mittagessen (verpflichtend):
5x die Woche 75€ pro Monat
Zuschuss zum Elternbeitrag
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die 100,00 € Elternbeitragszuschuss werden von den Beträgen noch abgezogen.