Kurzinfos
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Wie und wann melde ich mein Kind an?
Der hauptsächliche Anmeldezeitraum findet im Kinderland zu Jahresbeginn statt. Auf der Kindergartenhomepage stehen die Anmeldeunterlagen zum Download zur Verfügung.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit telefonisch einen Termin in der Einrichtung zu vereinbaren. -
Welche Voraussetzungen sind für die Anmeldung notwendig?
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten die von der Ständigen Impfkomission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Des Weiteren sind die Eltern verpflichtet, das ordnungsgemäß abgestempelte und unterschriebene Kinder- Untersuchungsheft bezüglich der Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter: -
Was braucht mein Kind für das Kinderland?
Zweckmäßige und strapazierfähige Kleidung und rutschfeste Hausschuhe ermöglichen den Kindern uneingeschränktes Spielen, Malen und Basteln. Für den Garten wird außerdem witterungsresistente Kleidung, wie Matschhose und Gummistiefel sowie eine Kopfbedeckung (der Jahreszeit entsprechend) benötigt welche in der Einrichtung bleiben können und mit Namen des Kindes gekennzeichnet sind.
Ebenso soll Wechselwäsche und falls nötig zum Wickeln, Windeln mitgebracht werden.
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Inwiefern sind Daten, Informationen und Fotos meines Kindes geschützt?
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Bildungs- und Betreuungsvertrages verarbeitet.
Nach Beendigung, sowie den hieraus folgenden rechtlichen Verpflichtungen, werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzgerecht gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht eine längere Speicherung erfordern. Das gesamte pädagogische Personal obliegt zudem einer Schweigepflicht bzgl. personenbezogener Daten und Informationen. Auch mitarbeitende Eltern, beispielsweise während der Eingewöhnung, unterschreiben ein Verschwiegenheitsformular. Fotos der Kinder werden grundsätzlich nur einrichtungsintern verwendet.
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Wie erhalte ich regelmäßige Infos?
Die Eltern deren Kinder das Kinderland besuchen werden regelmäßig per Email über aktuelle Umstände und Anlässe informiert. Zudem finden Sie die aktuellen Informationen an den Pinnwänden in den beiden Eingangsbereichen.
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Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten habe ich?
Eltern können einen Antrag auf Übernahme der Beiträge durch das Kreisjugendamt stellen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Der Antrag samt Erläuterung sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld